
By Dr. Franz Gschnitzer (auth.)
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Der Lagebericht: Risikoberichterstattung und Aufstellung nach IDW RS HFA 1
Im Rahmen des in den 1990er Jahren in Deutschland einsetzenden Reformprozesses in der Rechnungslegung wird die Bedeutung des bislang wenig beachteten Lageberichts unterstrichen. Zum einen ergänzte 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Vorschrift zur Aufstellung des Lageberichts (§§ 289, 315 HGB) um den sog.
Außenhandel: Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen
Der Außenhandel nimmt heutzutage in vielen Unternehmen einen zentralen Stellenwert ein. Dieses Buch ist ein Fach- und Grundlagenlehrbuch des Außenhandels. Es erläutert den Ordnungsrahmen internationaler Handelsbeziehungen und gibt, darauf aufbauend, eine grundlegende Darstellung aller wesentlichen Teilgebiete und Zusammenhänge des Außenhandelsgeschäfts.
Werkstofftechnik fur Wirtschaftsingenieure
Das Buch schlägt eine Brücke zwischen dem werkstoffkundlichen Fachwissen und den typischen Aufgaben von Wirtschaftsingenieuren. Besondere Eignung des Buches für Wirtschaftsingenieure ist gegeben durch: - Sehr breites Spektrum von Werkstoffen, für viele Zweige der Technik - intestine strukturierte Darstellung verschiedener Werkstoffgruppen- Neben technischer auch wirtschaftliche Betrachtung von Werkstoffen- Viele Anwendungsbeispiele direkt aus der Praxis- Verständliche Erklärungen ohne theoretische Vertiefungen- Betonung des nachhaltigen Wirtschaftens (Recycling) von Werkstoffen
- Die Abderhaldensche Reaktion: Ein Beitrag zur Kenntnis von Substraten mit zellspezifischem Bau und der auf diese eingestellten Fermente und zur Methodik des Nachweises von auf Proteine und ihre Abkömmlinge zusammengesetzter Natur eingestellten Fermenten
- Lebensgeschichte der Gold- und Silberdisteln Monographie der mediterran-mitteleuropäischen Compositen-Gattung Carlina: Band 1 Merkmalsspektren und Lebensräume der Gattung
- Blut und Blutkrankheiten
- Kritik und Neukonzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auf sozialwissenschaftlicher Basis
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Tes genieBt den Gutglaubensschutz nicht (JB. 188), anders der Ersteher in der Zwangsversteigerung. 38 Besitz und Grundbudl IV. Urspriinglich unrichtige Eintragung Eigentiimer ist A; B ist aher als Eigentiimer unricntig einverleibt, z. B. -Fiihrer die Parzellennummer verwechselt bat. Wie ist die Rechtsstelluug des A gegen B1 Und wie gegen C, der von B erwirbt und einverleiht wird 1 1. A kann die unriclltige Eintragung mit Rekurs oder LOsmungsklage bekampfen. Die Rechtsmittel sind in marakteristischer Weise unterschieden.
I. Abschreibung 1. An sich konnte der Eigentiimer, soweit nicht (wie z. B. -Korper zersplittern. Die Praxis lăBt aber die Abschreibung ohne Eigentumswechsel zu Recht nur aus triftigen wirtschaftlichen Griinden zu (SZ XXVII/111). 2. -Korpern zugeschrieben werden soll. -Korper auch ganz auflosen. 3. Ist die Liegenschaft, von der abgeschrieben wird, belastet und sollen die Lasten auch auf das Trennstiick eingetragen werden, miissen die Buchberechtigten der Abschreibung nicht zustimmen. Es entsteht dann eine Simultanhypothek.
Erwerbungsgrund ist der Berufungsgrund, Erwerbsart die Einantwortung (§§ 799, 797). So h. L. u. P. trotz § 436; s. Erbrecllt § 17 A II 3. b) Durch Versrhmelzung (Fusion); vgl. , § 5 VO. 1939 iiber die Verschmelzung von Genossenschaften. c) Dagegen kennt das ABGB. bei der ehelichen Giitergemeinscllaft keinen tl'bergang durcll Gesamtakt; der Eintragungsgrundsatz ist nicht durchbrocllen. 2. ). 3. digungssumme); Verstaatlichung (Eigentumserwerb je naeh den Vorschriften des Gesetzes); Vermogensverfall (Eigentumserwerb durcl::t Urteil).