
By Ralph Krüger, Bernd Schult, Rainer Vedder
Bei der digitalen Betriebsprügung erhält der Betriebsprüfer vom Unternehmen oder dessen Steuerberater lediglich einen Datenträger, welcher die steuerrelevanten Daten beinhaltet. In der Praxis kommen dabei zahlreiche Fragen auf, welche das Werk praxisnah beantwortet.
Kosten- und Datenschutzfragen der Prüfung werden dabei ebenso beschrieben, wie Fragen der Prüfsoftware inspiration und eines Systemwechsels sowie der Archivierung der sensiblen Daten.
Checklisten machen das Werk zu einem echten Hilfsmittel bei der Umsetzung der neuen Anforderungen an die Betriebsprüfung.
Read or Download Digitale Betriebsprüfung: GDPdU in der Praxis – Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen PDF
Best german_9 books
PPS bei tourenorientiertem Prozessmanagement
Viele Unternehmen fertigen heute nach Kundenaufträgen. Die Produkte sind allerdings nicht die für die Auftragsfertigung typischen komplexen Investitionsgüter, sondern kundenspezifische Varianten von Konsumgütern. Am Beispiel der Möbelherstellung präsentiert Jörg-Oliver Vogt eine Konzeption zur operativen Realisierung einer Produktionsplanung für die kundenspezifische Seite der Fertigung und zeigt ihre Implementierung auf.
Bei Investitionsentscheidungen in der Informationsverarbeitung treten zwei grundsätzliche Problembereiche auf. Zum einen scheitern viele Organisationen an der Komplexität der Abwicklung von IV-Projekten. Zum anderen sind nur wenige Unternehmen in der Lage, den zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Umsetzung der Entscheidungen sowie die Auswirkungen des IV-Einsatzes hinreichend abzuschätzen.
Sprachtheorie: Grundbegriffe und Methoden zur Untersuchung der Sprachstruktur
In diesem Buch wird der Versuch unternommen, Grundbegriffe und Methoden zur Erfassung der syntaktischen und semantischen Struktur der deutschen Sprache im Hinblick auf ihre Darstellungsfunktion zu entwickeln und in ihrer Anwendung zu erproben. Entstanden ist dieser Versuch nicht aus einem ursprtinglichen und unmittelbaren Interesse an der Sprache selbst, sondern aus der now not wendigkeit, dieses wundersame software "Sprache," das beliebiger Ungenauigkeit wie beliebiger Exaktheit fahig ist, m6glichst genau zu kennen, wenn guy es im Dienste der Philosophie als Wissenschaft mit Erfolg anwenden will.
- Lehren und Lernen an der Internationalen Frauenuniversität: Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleituntersuchung
- Planung des Designs flexibler Fertigungssysteme
- Sportökonomie
- Strom-Spannungs-Kennlinien von Niederdruck-Glimmentladungen hoher Stromdichte für Brennspannungen bis 5 kV
- Einführung in die gynäkologische Diagnostik
- Politik und Medien: Zur Interaktionsdynamik zweier sozialer Systeme
Extra info for Digitale Betriebsprüfung: GDPdU in der Praxis – Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Sample text
Endgültiges Abschalten und Entsorgen eines Altsystems dürfen erst erfolgen, wenn die letzte Aufbewahrungsfrist für die steuerlich relevanten Daten, die mit dem System erzeugt wurden, abgelaufen ist. Die Daten müssen zudem maschinell auswertbar sein, was bedeutet, dass sie in ihrem ursprünglichen Zustand mit allen Verknüpfungen und Sortier- und Filterfunktionen vorliegen müssen. Damit soll es dem Prüfer ermöglicht werden, elektronische Auswertungen am unveränderten Datenbestand des Unternehmens vorzunehmen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der steuerlich relevanten Daten von den nicht relevanten Daten eine Vorbehaltsaufgabe des Steuerberaters ist. Andere Berufsgruppen oder Branchen dürfen diese Dienstleistung danach nicht anbieten. VII. Die eigene GDPdU-Fähigkeit des Steuerberaters 1. GDPdU-Fähigkeit von angebotenen Dienstleistungen Der Steuerberater darf den Blick nicht nur nach außen richten, wenn es um Fragen zur GDPdU geht. Schließlich bieten die allermeisten Steuerberater Buchführungsleistungen an.
2009, BGBl I 2009, 2302. 36 Siehe dazu Rätke in Klein, AO, Kommentierung zu § 147a; v. Wedelstädt, DB 2009, 1731, 1732; Geuenich, NWB 2009, 2396, 2402. 37 FG Hamburg, Urteil v. 2006 – 2 K 198/05, DStRE 2007, 441. 38 Zahlreiche Nachweise in FG Hamburg, Urteil v. 2006, 2 K 198/05, DStRE 2007, 441; a. A. z. B. BMF v. 2009, Frage-Antwort-Katalog, I. Nr. 9. 39 BFH, Urteil v. 2009, VIII R 80/06. 40 Siehe dazu unter § 7 M. 41 Jahressteuergesetz 2009 v. 2008, BGBl. I 2008, 2794. 42 Siehe dazu Costa, BBK 2009, 227; Groß/Georgius, BB 12/2009, M 16; ausführlich Gebbers, StBp 2009, 130 und 162.