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Read Online or Download Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Betäubungsmitteln PDF
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Atlas zu Peripherische Nerven und Gefäßsystem
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer publication files mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.
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T. ,'"~ is': .... c: SO.! ~. 36 Betiiubungsmittelbuch fur lieriirztliche H ausapotheken. Anlage IV. B etii ubun g smi ttelb ucb fiir bebordllch genehmigte tlerlirztllche Hausapotheken und fiir TierArzte, die eine Erlaubnis nach II 3 des Opiumgesetzes erhalten haben. In diesem Buche ist unter entsprechender Ausfiiliung der Spaiteu die Verwendung und Abgabe der Betaubungsmittei enthaitenden Arzneien zu vermerken. lubungsmitteis einzutragen. lubungsmitteie und die Anzahi der in der Packung enthaltenen Teilmengen.
3) Die Betaubungsmittelblicher sind mindestens 5 Jahre, vom Zcitpunkt der letzten Eintragung gerechnet, aufzubewahren. Die Betaubungsmittelbiieher oder Auszlige aus ihnen sind auf Verlangen an die zustandige AufsichtsbehOrde oder an das Reichsgesundheitsamt einzusenden oder an Ort und Stelle den Beauftragtcn dieser Beh6rden vorzulegen. (4) Wahrend der Zeit, in der die Betaubungsmittelbiicher an die im Abs. 3 genannten Stellen abgegeben sind, sind vorillufige Aufzeichnungen zu machen, die nach Wiedereingang der Blicher nachzutragen o;;infl.
Februar 1925. (Gesetz vom 26. Juni 1929) '). Kapitel 1. Begriffsbestlmmungen. Artikel 1. Die vertragschlieilendeu Teile kommen iiberein, flir die Zwccke des Yorliegenden Abkommens folgendc Begriffsbestimmungen anzunehmen: Roh-Opium. ) gewonneue, freiwillig geronnene Milchsaft, der nur die flir seine Yorpackung uud Yersondung erfordcrliche Behandlung crfahren hat, ohne Riicksicht auf seinen Morphingehalt. Opium fiir mcdizinische Zwccke. Untor "Opium fiir medizinische Zwccke" ist Roh-Opium Zll vcrstehen, das der Behandlung unterworfen ist, die erforderlioh war, um es nach den Arzneibuchvorschriften zum medizinischen Gebrauch gecignet zu machen.